Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

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Dienstleistungen

Kultur- und Kreativwirtschaft, Beantragung einer Projektförderung

Projekte zur Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft können gefördert werden.

Zweck

Die Förderung dient der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung), der Forcierung der Cross-Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-) Hochschulen (beispielsweise in Innovationlabs)) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.

Gegenstand

Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern entsprechend dem genannten Zuwendungszweck weiterentwickelt, gestärkt und vernetzt wird. Die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben und können sich auch auf mehrere Teilbereiche der Kreativ- und Kulturwirtschaft beziehen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Workshops
  • Informationsveranstaltungen (z. B. Designgespräche, Unternehmerforen)
  • Festivals, Kongresse, Konferenzen, Veranstaltungen
  • Messebeteiligungen
  • Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, Vernetzung sowie Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Maßnahmen zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen
  • Maßnahmen zur Markterschließung
  • Maßnahmen zur Förderung des europäischen Austauschs
  • Vorhaben, die die Bedeutung kulturell-kreativer Aktivitäten und Ausdrucksformen der Öffentlichkeit näherbringen, unter anderem durch Einsatz neuer Technologien.

Zuwendungsempfänger

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts (z. B. Verbände, Vereine, GmbHs), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht, die ihren Sitz oder Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben oder ihr Vorhaben in Bayern realisieren.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle direkt projektbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Maßnahme stehen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren Fördersatzes möglich.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind; Näheres regelt VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO. Auf der Grundlage eines begründeten Antrages kann im Einzelfall die vorherige Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden. Eine Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt grundsätzlich als De-minimis-Beihilfe. Im Einzelfall kann eine Förderung mit entsprechend fundierter Begründung auch auf Grundlage der Bestimmungen der AGVO bewilligt werden. Die materiellen und formellen Voraussetzungen der AGVO sind dabei im Einzelfall zu prüfen und einzuhalten. Der Eigenanteil ist durch Eigenmittel (= Barmittel) und ggf. ergänzend durch Eigenleistungen - wie z. B. ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Arbeitsleistungen von Mitgliedern bzw. Mitarbeitern, Projektbeteiligten oder Dritten und/oder Sachleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, zu erbringen. Die als Eigenanteil einzubringenden Barmittel dürfen 10 % der zuwendungsfähigen Kosten nicht unterschreiten.

Ausschlusskriterien:

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Vorhaben, die grundsätzlich dem Aufgabenbereich von staatlich anerkannten Schulen, (Fach-)Hochschulen, (Kunst-)Akademien und dergleichen zuzuordnen sind (wie z. B. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen);
  • die Durchführung von Einzelberatungen;
  • Projekte, die überwiegend der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen zuzurechnen sind.

Erste Anlaufstelle für eine fachliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sind die bayern design GmbH (speziell für den Bereich der Designförderung) sowie das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (BZKK). Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Veranstaltungen können daher grundsätzlich nur gefördert werden, wenn die vollständigen Antragsunterlageninklusive fachlicher Bewertung durch die bayern design GmbH oder das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft mindestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin vorliegen.

Vor Einreichung des Antrags sollten Interessenten an einer Infoveranstaltung zur Förderrichtline teilnehmen. Diese finden ab dem Frühjahr bis zur Einreichungsfrist alle zwei bis drei Wochen statt und werden im Veranstaltungskalender bekannt gegeben. Im Vortrag wird die Richtlinie vorgestellt sowie ihre Funktionsweise und die Bedingungen für eine mögliche Zuwendung. Auch die Antragstellung selbst wird besprochen: Es werden alle Formulare und Bestandteile eines möglichen Antrags vorgestellt. Im Anschluss ist Zeit für die Beantwortung von Fragen. Sobald ein erster Antragsentwurf, oder eine Projektskizze, fertiggestellt wurde, wird dieser an kkw-richtlinie@bayern-innovativ.de gesendet. Der Antrag wird dann mit bayernkreativ abgestimmt und auf erste formale Fehler hin geprüft.
Sobald der Antrag fertig vorbereitet wurde, werden die Antragsunterlagen nach Rücksprache mit den Beraterinnen und Beratern von bayernkreativ per E-Mail an kkw-richtlinie@bayern-innovativ.de versendet. bayernkreativ leitet diese dann entsprechend weiter. Die unterschriebenen Originale werden per Post an folgende Adresse gesendet:

Regierung von Mittelfranken
z. H. Herrn Buckel
Promenade 27
91522 Ansbach

Im Falle einer Bewilligung ist für das weitere Genehmigungsverfahren und die Abwicklung des Projekts die Regierung von Mittelfranken Ansprechpartnerin.

Anträge sind bis spätestens 15.09. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Anträge für Mittel aus dem laufenden Haushaltsjahr sind bis spätestens Mitte September (Frist: 15. September) einzureichen. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woche(n) bis zu 6 Woche(n) zu rechnen.

(2 bis 6 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Zuwendungsantrag: Projektförderung, inklusive der Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (Formular)
    • Projektskizze/-beschreibung: Die Projektskizze beinhaltet die Beschreibung der antragstellenden Einrichtung/Institution/Unternehmens/des Vereins oder Verbands, detaillierte Informationen zur geplanten Maßnahme, Angaben zu den zu bearbeitenden Themen, Angaben zu den Referentinnen und Referenten, die eingeladen werden sollen, Angaben zu Projektpartnern, die für die Umsetzung der Maßnahme eingebunden werden sollen, ggfs. Erläuterungen zum Kosten- und Finanzierungsplan und einen Zeitplan zur geplanten Umsetzung der Maßnahme.
    • Kosten- und Finanzierungsplan: (Formular)
    • De-minimis Erklärung

  • Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

AdresseBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760+49 89 2162-2760

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)